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Cannabis als Medizin

Die Verordnung von Cannabisextrakten und von Cannabisblüten sowie von zugelassenen industriellen Cannabis-Zubereitungen ist seit März 2017 auf Betäubungsmittelrezept möglich.

Die Anwendung von Cannabis als Medizin gilt als (letzte) Möglichkeit, wenn anerkannte Therapien nicht genügend wirken oder Nebenwirkungen der anerkannten Therapien die Lebensqualität zu stark beeinträchtigen oder die Gesundheit schädigen.

Dabei ist die Cannabis-Therapie gut verträglich und – abhängig von der Dosis – sehr nebenwirkungsarm. Es ist bei dieser Therapie nicht das Ziel, einen Rausch zu haben. Tatsächlich lehnen die allermeisten Medizinal-Cannabis-Anwender den Rauschzustand ab und betrachten ihn als Zeichen der Überdosierung.

Störung des Endocannabinoidsystems

Das Endocannabinoidsystem dient der Modulation der elektrischen Reizleitung in allen unseren Nervenbahnen. Das heißt, im Körper selbst gebildete Cannabis-ähnliche Stoffe beeinflussen unsere Wahrnehmung und Befindlichkeit, aber auch die Funktion von Muskeln und Organen.

Eine Störung des Endocannabinoidsystems kann daher vielfältige Symptome hervorrufen wie chronische Schmerzen – auch Migräne, Bewegungsstörungen, Depressionen und vieles mehr.

Es gibt positive Erfahrungen bei adultem ADS, bei Tics, bei Epilepsie, aber auch bei starken Menstruationsschmerzen.

Hilfreich ist die Anwendung von Cannabis z. B. auch bei (fortgeschrittenen) Krebserkrankungen zur Eindämmung von Begleitsymptomen einer Metastasierung bzw. einer Antitumortherapie und zur Verbesserung der Lebensqualität.

Vorbereitung für den Termin in meiner Praxis

Bringen Sie bitte zum Beratungstermin schriftliche Befunde oder Befundkopien Ihres Facharztes mit, die Ihre Krankheit oder Störung und die bisherigen Therapien erläutern. Nur dann kann nach ausführlicher Beratung eine Rezeptverordnung erfolgen.

Planen Sie für das Erstgespräch etwa eine Stunde ein.
Folgegespräche zur Dosisfindung können telefonisch erfolgen, ebenso Rezeptanforderungen mit kurzem Gespräch. Mindestens einmal pro Jahr ist eine persönliche Anwesenheit zu einem Gespräch für ca. 1/2-1h Stunde erforderlich.

Wichtig: Es ist nicht möglich, den illegalen Freizeitkonsum per Rezeptverordnung „zu legalisieren“. Ich bitte darum, von solchen Anfragen abzusehen. Die Cannabisverordnung ist allein krankhaften Störungen vorbehalten, und diese müssen belegt werden.

Kostenaufstellung im Überblick

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte:

  • Erstberatung ca. 150 €
  • Kurze telefonische Beratung und Rezeptausstellung ca. 10 €
  • Verlaufsgepräch mind. einmal im Jahr ca. 75-150 €
  • Ausstellung von Attesten ca. 10 €
  • Erstellen eines Befundberichts ca. 40 €
  • Portokosten werden nach dem aktuellen Post-Versandtarif berechnet
  • Der Apothekenverkaufspreis für Cannabisblüten beträgt für 5 g ca. 60 -120 €

Das Team meiner Praxis findet mit Sicherheit einen passenden Termin für Sie! Zu den Kontaktdetails gelangen Sie hier.

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